Algemene voorwaarden

Vrijheid en veiligheid - dat is kamperen en glamping

 

onze av voor uw:

01

--

02

--

- U zult binnen een paar uur een offerte ontvangen

- Boekingsproces ongecompliceerd via Onlinebooking

- U kunt ook rechtstreeks per e-mail boeken

- Beste prijsgarantie bij directe boeking!

§ 1 Vertragsabschluss & Anzahlung


1.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Buchung durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, sobald sie unter gewöhnlichen Umständen abrufbar sind und während der bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers eingehen.

1.2 Anzahlung: Bei verbindlichen Buchungen kann eine Anzahlung verlangt werden, die innerhalb der angegebenen Frist per Onlinebanking oder Kreditkartenzahlung zu leisten ist. Etwaige Transaktionskosten (z. B. Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die Bedingungen der jeweiligen Kartenunternehmen.

Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt:

  • Camping & Mietobjekte (Chalets / Apartments): 39 % des Gesamtbetrages
  • Winterdauerplätze: € 600,00 pro Stellplatz
  • Kurzwinterdauerplätze: € 450,00 pro Stellplatz

1.3 Kreditkartenzahlungen (Visa oder Mastercard; American Express wird nicht akzeptiert) sind ausschließlich für Anzahlungen bei Chalets und Stellplätzen (ausgenommen Dauerplätze) möglich. Kreditkartenzahlungen vor Ort werden nicht akzeptiert.

1.4  ​​Restzahlung Urlaubsstellplätze und Chalet: Der Restbetrag des vereinbarten Entgelts ist spätestens beim Check-out in bar oder mittels EC-Karte zu begleichen. Auch bei vollständiger Vorauszahlung des Rechnungsbetrags vor dem Check-in ist der Gast verpflichtet, persönlich an der Rezeption auszuchecken, um etwaige Zusatzkosten (z. B. Stromverbrauch oder weitere vor Ort in Anspruch genommene Leistungen) zu begleichen und das Verlassen des Resorts bekannt zu geben.

1.5 Restzahlung Winterdauerplätze: Der Restbetrag ist spätestens vier Tage vor dem offiziellen Anreisedatum gemäß Preisliste per Überweisung zu entrichten oder bei Anreise unverzüglich in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen. Bei späterer Anreise gelten die in der Preisliste festgelegten Zahlungsfristen, maßgeblich ist dabei ebenfalls der Zeitpunkt vier Tage vor dem offiziellen Anreisedatum.

1.6 Mindestaufenthalt: Je nach Saison und Auslastung kann ein Mindestaufenthalt festgelegt werden.
Für Chalets gilt grundsätzlich ein Mindestaufenthalt von drei Nächten. Kürzere Aufenthalte können je nach Saison und Verfügbarkeit kurzfristig buchbar sein.


§ 2 Anreise und Abreise
2.1 Camping (Stellplätze):

  • Anreise: ab 13:30 Uhr
  • Frühere Anreise am gebuchten Anreisetag:
    Bei Frühanreisen am gebuchten Anreisetag werden – sofern der Stellplatz bereits verfügbar ist – folgende Kosten verrechnet:
    • Anreise zwischen 10:00 und 12:00 Uhr: € 20,00
    • Anreise in der Nacht bzw. bis 10:00 Uhr: Verrechnung eines vollen Tages inklusive Gästegebühr
  • Abreise: bis 11:00 Uhr
    Nach dem Check-out ist ein weiteres Parken auf dem Parkplatz nicht gestattet.

2.2 Chalet & Apartments:

  • Anreise: ab 15:00 Uhr
    (Die Nutzung der Poollandschaft ist nach Verfügbarkeit bereits vor dem Check-in möglich.)
  • Abreise: bis 11:00 Uhr

2.3 ​​​​​​​Verspätete Abreise: Werden die gemieteten Räumlichkeiten (Chalet, Apartment oder Stellplatz) nicht fristgerecht verlassen, ist der Beherberger berechtigt, einen zusätzlichen Tag in Rechnung zu stellen. Eine Verlängerung des Aufenthalts ist auch im Falle einer Nachbuchung der Räumlichkeit ausgeschlossen.

 

§ 3 Auflösung des Beherbergungsvertrages

Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr
3.1 ​​​​​​​Stornierungsfristen und Stornierungsgebühr

Mietobjekte (Chalets & Apartments):
– bis 61 Tage: Gutschrift der bereits geleisteten Anzahlung (siehe Bedingungen Gutschrift * untenstehend)
– 60–32 Tage: Stornierungsgebühr in Höhe von 40 % vom Gesamtbetrag der Buchung
– 31–14 Tage: Stornierungsgebühr in Höhe von 70 % vom Gesamtbetrag der Buchung
– unter 14 Tage / No-Show: Stornierungsgebühr in Höhe von 100 % vom Gesamtbetrag der Buchung

Winterdauer- & Kurzwinterdauerplätze:
– bis 3 Monate vor Anreise: Gutschrift der bereits geleisteten Anzahlung (einlösbar nur für Winterdauerbuchung für das Folgejahr, nicht für Urlaubsplätze)
– unter 3 Monate: Stornierungsgebühr in Höhe von 100 % der Buchung
 

Camping Stellplätze (Urlaubsplätze, nicht Dauer):
Saisonen B, C, D+E:
– bis 61 Tage: Gutschrift der bereits geleisteten Anzahlung (siehe Bedingungen Gutschrift * untenstehend)
– 60 bis 15 Tage: Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % vom Gesamtbetrag der Buchung
– unter 15 Tage: Stornierungsgebühr in Höhe von 100 % vom Gesamtbetrag der Buchung
Saison A:
– bis 15 Tage: Gutschrift der bereits geleisteten Anzahlung (siehe Bedingungen Gutschrift * untenstehend)
– 14–7 Tage: Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % vom Gesamtbetrag der Buchung
– unter 7 Tage: Stornierungsgebühr in Höhe von 100 % vom Gesamtbetrag der Buchung


3.2 ​​​​​​​Bedingungen Gutschriften (*): Stornierungen und Rücktrittserklärungen haben schriftlich zu erfolgen. Telefonische Stornierungen werden nicht akzeptiert. Maßgeblich für die Einhaltung der jeweiligen Stornierungsfristen ist der Zeitpunkt des schriftlichen Einlangens der Rücktrittserklärung beim Beherbergungsbetrieb. Die in diesen AGB angeführten Stornierungsfristen für Camping, Chalets und Winterdauerplätze regeln die Möglichkeit der einseitigen Vertragsauflösung ohne Anfall einer Stornierungsgebühr. Wird der Beherbergungsvertrag fristgerecht vor dem Anfall einer Stornierungsgebühr aufgelöst, wird die geleistete Anzahlung ohne Abzug einer Bearbeitungsgebühr in eine Gutschrift auf den Namen des Gastes umgewandelt.

Die Gutschrift ist ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig und kann innerhalb dieses Zeitraums für einen späteren Aufenthalt eingelöst werden, vorbehaltlich saisonaler Verfügbarkeiten und betrieblicher Einschränkungen. Die Einlösung ist ausschließlich für Übernachtungsleistungen möglich; eine Verwendung für weitere Dienstleistungen (z. B. Restaurant-, Massage- oder Wellnessleistungen) ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung der Gutschrift ist nicht möglich.

3.3 ​​​​​​​Behinderung der Anreise: Eine Haftung des Beherbergers für eine nicht mögliche oder verzögerte Anreise infolge höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Maßnahmen) ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Ist die Anreise aus gesetzlichen Gründen vorübergehend nicht möglich, lebt die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt ab dem Zeitpunkt der erneuten Anreisemöglichkeit wieder auf, sofern die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Tage (einlangend) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (zB Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.

3.4 ​​​​​​​Verkürzung des Aufenthaltes / vorzeitige Auflösung: 

3.4.1 Nichtinanspruchnahme gebuchter Leistungen: Werden gebuchte Aufenthaltstage nicht genutzt oder wird der Aufenthalt vorzeitig verkürzt, ist der volle Buchungsgesamtbetrag zu entrichten. Dies gilt gleichermaßen für Camping- und Chaletaufenthalte sowie für zusätzlich gebuchte Leistungen wie Mietbäder oder Massagebehandlungen. Massagebuchungen können bis spätestens 48 Stunden vor dem gebuchten Termin kostenlos storniert werden; bei späterer Stornierung oder Nichtinanspruchnahme sind die Kosten in voller Höhe zu übernehmen. Nebenleistungen wie Gästegebühr, Umweltbeitrag sowie verbrauchsabhängige Stromkosten werden bei vorzeitiger Abreise nicht verrechnet, sofern die Abreise bis spätestens 11:00 Uhr erfolgt. Erfolgt die Abreise nach 11:00 Uhr, werden diese Nebenleistungen für den jeweiligen Tag in Rechnung gestellt.

3.4.2 ​​​​​​​Erkrankung oder Tod des Gastes: 

  • Der Beherbergungsvertrag erlischt mit Tod des Gastes.
  • Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird der Beherberger über Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird der Beherberger die ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hiezu selbst nicht in der Lage ist.
  • Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird der Beherberger auf Kosten des Gastes für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgemaßnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.
  • Der Beherberger hat gegenüber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei Todesfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche:
    • offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe
    • notwendig gewordene Raumdesinfektion,
    • unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderenfalls für die Desinfektion oder gründliche Reinigung all dieser Gegenstände,
    • Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw, soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall verunreinigt oder beschädigt wurden,
    • Zimmermiete, soweit die Räumlichkeit vom Gast in Anspruch genommen wurde, zuzüglich allfälliger Tage der Unverwundbarkeit der Räume wegen Desinfektion, Räumung o. Ä,
    • allfällige sonstige Schäden, die dem Beherberger entstehen.

3.4.3 ​​​​​​​Vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund: Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Gast:

  • von den überlassenen Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Mitarbeitern oder im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenleben unzumutbar beeinträchtigt oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen Eigentum, Sittlichkeit oder körperliche Sicherheit schuldig macht
  • von einer ansteckenden Krankheit oder einer Krankheit, die über die Dauer des Aufenthalts hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegebedürftig wird;
  • vorgelegte Rechnungen bei Fälligkeit nicht innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist von 24 Stunden begleicht.

3.4.4 ​​​​​​​​​​​​​​Auflösung bei höherer Gewalt: Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (zB. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

3.5 ​​​​​​​Verlängerung des Aufenthaltes/ Unmöglichkeit der Abreise: Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Aufenthalts. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung rechtzeitig an, kann der Beherberger einer Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen; eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Kann der Vertragspartner den Beherbergungsbetrieb am Tag der Abreise aufgrund unvorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände (z. B. extremer Schneefall, Hochwasser) nicht verlassen, weil sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, verlängert sich der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch. Eine Reduktion des Entgelts für diesen Zeitraum ist nur dann möglich, wenn der Vertragspartner die angebotenen Leistungen des Beherbergungsbetriebes infolge der außergewöhnlichen Umstände nicht oder nicht zur Gänze in Anspruch nehmen kann. Der Beherberger ist berechtigt, mindestens jenes Entgelt zu verlangen, das dem üblicherweise verrechneten Preis entspricht.

 

Rücktritt durch den Beherberger

3.6 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wird diese vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, ist der Beherberger berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten.

3.7 Erscheint der Gast bis 22:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht, besteht keine Beherbergungspflicht, sofern kein späterer Ankunftszeitpunkt ausdrücklich vereinbart wurde.

3.8 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung geleistet, bleiben die gemieteten Räumlichkeiten bis spätestens 11:00 Uhr des auf den vereinbarten Ankunftstag folgenden Tages reserviert.

3.9 Bei Vorauszahlung für einen Zeitraum von mehr als vier Tagen endet die Beherbergungspflicht ab 18:00 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag zählt, sofern der Gast keinen späteren Ankunftszeitpunkt bekannt gibt.

3.10 Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag vom Beherberger aus sachlich gerechtfertigten Gründen durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.



§ 4 Rechte des Gastes

Mit Abschluss des Beherbergungsvertrages steht dem Gast der übliche Gebrauch der gemieteten Räume sowie der allgemein zugänglichen Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes zu. Die Ausübung dieser Rechte hat gemäß der geltenden Hausordnung zu erfolgen.

 

§ 5 Pflichten des Gastes
5.1 Der Gast ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn selbst und/oder durch die ihn begleitenden Gäste entstanden sind, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu bezahlen.

5.2 Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Werden Fremdwährungen dennoch angenommen, erfolgt die Entgegennahme nach Tunlichkeit zum jeweiligen Tageskurs. Akzeptiert der Beherberger Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel, trägt der Gast sämtliche damit verbundenen Kosten, insbesondere Gebühren und Aufwendungen im Zusammenhang mit Kreditkartenunternehmen oder Zahlungsdienstleistern.

5.3 Der Gast haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er selbst, ein mitreisender Gast oder sonstige Personen verursachen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers in Anspruch nehmen.

§ 6 Besucherregelung und Anmeldung von zusätzlichen Gästen


6.1 Die Nutzung von Unterkünften, Stellplätzen und der gesamten Infrastruktur ist ausschließlich den ordnungsgemäß angemeldeten Gästen gestattet.

6.2 Weitere Gäste sowie Besucher (auch Kurzbesucher) sind unverzüglich an der Rezeption anzumelden, auch bei einem Aufenthalt von weniger als einer Stunde.

6.3 Der Beherbergungsbetrieb behält sich das Recht vor, Besucher insbesondere bei hoher Auslastung oder aus betrieblichen Gründen abzulehnen oder deren Aufenthalt zeitlich zu beschränken. Nicht angemeldete Besucher können des Geländes verwiesen werden.

6.4 Für Besucher werden Gebühren gemäß der jeweils gültigen Preisliste erhoben.

6.5 Der Hauptgast haftet für das Verhalten sowie für sämtliche Schäden, die durch seine Besucher oder Begleitpersonen verursacht werden.

6.6 Besucher haben die jeweils gültige Haus-, Platz- und Badeordnung einzuhalten.

6.7 Nicht angemeldete Besucher sind nicht berechtigt, sich auf dem Gelände aufzuhalten, und können jederzeit des Geländes verwiesen werden.

6.8 Die Weitergabe oder Untervermietung von Unterkünften, Stellplätzen oder sonstigen Nutzungsrechten ist nicht gestattet.


§ 7 Rechte des Beherbergers

7.1 Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des vereinbarten Entgelts oder befindet er sich damit im Zahlungsverzug, stehen dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gemäß § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner oder vom Gast eingebrachten Sachen zu. Diese Rechte dienen der Sicherung sämtlicher Forderungen aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Beherbergungs- und Verpflegungsleistungen, sonstige Auslagen, die für den Vertragspartner erbracht wurden, sowie für allfällige Schadenersatzansprüche jeglicher Art.

7.2 Dem Beherberger steht das Recht zu, jederzeit eine Abrechnung oder Zwischenabrechnung über die von ihm erbrachten Leistungen vorzunehmen.



§ 8 Pflichten des Beherbergers

8.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.

8.2 Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Beherberger Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der Beherberger Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen, Telegramme, usw.

8.3 Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.


§ 9 Rechte des Beherbergers

9.1 Haftung gegenüber Gästen: Ist der Vertragspartner Unternehmer, ist die Haftung des Beherbergers für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen eines Verschuldens.
Folge-, immaterielle oder indirekte Schäden sowie entgangener Gewinn werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden ist in jedem Fall mit der Höhe des Vertrauensinteresses begrenzt.

9.2 Haftung gegenüber Gästen als Verbraucher: Gegenüber Gästen, die Verbraucher sind, haftet der Beherberger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig. Eine Haftung für Folge-, immaterielle oder indirekte Schäden sowie für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9.3 Eingebrachte Gegenstände: Für vom Gast eingebrachte Gegenstände haftet der Beherberger ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 970 ff. ABGB.
Eine Haftung für Wertgegenstände, insbesondere Bargeld, Schmuck oder Wertpapiere, ist ausgeschlossen. Die Verwahrung oder Hinterlegung von Wertgegenständen durch Mitarbeiter des Beherbergungsbetriebes ist ausdrücklich nicht gestattet.
Für den Inhalt von Safes in Chalets oder sonstigen Unterkünften sowie für Spinde wird keine Haftung übernommen.

9.4 Fahrzeuge: Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Gelände oder auf zugehörigen Parkflächen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Für Schäden an Fahrzeugen oder deren Inhalt, insbesondere durch Dritte, Witterungseinflüsse oder höhere Gewalt, wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen.


§ 10 Haustierregelung

10.1 Hunde sind ausschließlich nach vorheriger Anmeldung erlaubt und gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu vergüten.

10.2 Der Vertragspartner bzw. der Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine aufrechte Tier-Haftpflichtversicherung oder eine Privathaftpflichtversicherung zu verfügen, die auch durch Tiere verursachte Schäden abdeckt. Der entsprechende Versicherungsnachweis ist dem Beherberger auf Verlangen vorzulegen.

10.3 In Chalets ist maximal ein Hund pro Chalet und ausschließlich nach vorheriger Anmeldung erlaubt. Pro Chalet-Kategorie kann jeweils nur ein Chalet mit Hund belegt werden. Ohne vorherige Anmeldung ist die Mitnahme von Hunden in Chalets nicht möglich.

10.4 Der Vertragspartner sowie dessen Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand für sämtliche Schäden, die durch mitgebrachte Tiere verursacht werden. Die Haftung umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen, die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat.

10.5 Verhaltensregeln für Hunde: Im gesamten Resort sowie in dessen unmittelbarer Umgebung besteht Leinenpflicht. Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Beim Gassigehen ist ein Laufabstand von mindestens etwa fünf Gehminuten vom Resort einzuhalten. Hundesäckchen stehen talabwärts etwa 50 m links vor der Ausfahrt sowie oberhalb der Terrasse 8 direkt am Wanderweg zur Verfügung. Bellende oder sonst störende Hunde sind nicht gestattet.

10.6 Hunde im Restaurant: Hunde im Restaurant müssen bereits bei der Buchung angemeldet werden, da nach Möglichkeit geeignete Tische eingeplant werden. Pro Tisch ist maximal ein mittelgroßer Hund erlaubt. Hunde haben sich ruhig zu verhalten; bellende oder sonst störende Hunde sind im Restaurant nicht gestattet. Im Restaurant Himmelwärts sind Hunde nicht erlaubt.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme gegenüber anderen Gästen.


§ 11 Preisanpassungen / offensichtliche Schreibfehler

11.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden gesetzlichen Abgaben und Steuern.

11.2 Ändern sich nach Vertragsabschluss ausschließlich gesetzlich vorgeschriebene Abgaben oder Steuern (z. B. Umsatzsteuer, Ortstaxe oder vergleichbare öffentliche Abgaben), ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt und verpflichtet, den vereinbarten Preis im Ausmaß der tatsächlichen Änderung entsprechend anzupassen.

11.3 Die Preisanpassung erfolgt ausschließlich in jenem Umfang, in dem sich die jeweilige gesetzliche Abgabe oder Steuer nachweislich erhöht oder vermindert, und wirkt sich gleichermaßen zugunsten wie zulasten des Gastes aus.

11.4 Der Gast ist berechtigt, auf Verlangen eine nachvollziehbare Aufstellung der preisrelevanten Änderungen der gesetzlichen Abgaben oder Steuern zu erhalten.

11.5 Eine Preisanpassung aufgrund von Änderungen gesetzlicher Abgaben oder Steuern stellt keinen Rücktrittsgrund dar.

11.6 Offensichtliche Schreib-, Druck- oder Rechenfehler in Preislisten, Angeboten oder Online-Darstellungen, die für den Gast als solche klar erkennbar sind, können vom Beherbergungsbetrieb jederzeit berichtigt werden.


§ 12 Gutscheine – AGB

Diese Gutscheinbedingungen gelten für alle Wert- und Leistungsgutscheine, die vom Alpencamping Nenzing ausgestellt werden, unabhängig davon, ob sie online, vor Ort oder über Dritte erworben wurden.
12.1 Einlösung von Gutscheinen: 

12.1.1 Gutscheine können ausschließlich für Leistungen des Alpencamping Nenzing eingelöst werden (z. B. Nächtigungen, Stellplätze, Zusatzleistungen). Eine Einlösung ist nur nach Verfügbarkeit und nach vorheriger Reservierung möglich. Der Gutschein gilt grundsätzlich für die jeweils günstigste Saison; gegen Aufpreis ist eine Einlösung in allen Kategorien und Saisonen möglich.

12.1.2 Mehrzweckgutschein: Die auf dem Gutschein angeführte Leistung stellt ein Beispiel für die Einlösung dar und entspricht dem zum Ausstellungszeitpunkt gültigen Tarif als Wert. Nach Ablauf eines Jahres gilt ausschließlich der auf dem Gutschein ausgewiesene Geldwert.

12.1.3 Gutscheine können nicht rückwirkend zur Bezahlung bereits bestehender Buchungen verwendet werden, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

12.2 Gültigkeit & Haftung:

12.2.1 Nach Ablauf der einjährigen Gültigkeit wird ein Paket- oder Leistungsgutschein automatisch in einen Wertgutschein in Höhe des ursprünglich bezahlten Betrages umgewandelt und kann innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist eingelöst werden.

12.2.2 Nach Ablauf der gesetzlichen Gültigkeit eines Gutscheins besteht kein Anspruch auf Einlösung oder Rückerstattung.

12.2.3 Der Alpencamping Nenzing übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Missbrauch von Gutscheinen.

12.2.4 Für Druck-, Schreib- oder offensichtliche Rechenfehler übernimmt der Alpencamping Nenzing keine Haftung.

12.2.5 Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den allgemeinen Haftungsbestimmungen dieser AGB.

12.3 Barauszahlung / Restguthaben: 

12.3.1 Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes – auch teilweise – ist ausgeschlossen.

12.3.2 Übersteigt der Gutscheinwert den Rechnungsbetrag, bleibt ein allfälliges Restguthaben erhalten und kann innerhalb der Gültigkeitsdauer weiterverwendet werden.

12.3.3 Übersteigt der Rechnungsbetrag den Gutscheinwert, ist der Differenzbetrag vom Gast zu begleichen.

2.4 Stornierung von Gutscheinen:

12.4.1 Gutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen.

12.4.2 Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist nicht möglich, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

12.4.3 Bei Stornierung einer Buchung, für die ein Gutschein verwendet wurde, gelten die jeweils anwendbaren Stornobedingungen.

2.5 Kombination mit Aktionen

​​​​12.5.1 Gutscheine können nicht zwingend mit Sonderaktionen, Rabatten oder Pauschalen kombiniert werden, sofern dies nicht ausdrücklich zugesagt wurde.

 

​​​​​​​§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

13.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Bludenz.

13.2 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb. IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht.

13.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.

13.4 Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden.

13.5 Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.


§ 14 Sonstiges

14.1 Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an die Vertragspartner, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder das Ereignis fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tag der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag maßgeblich.

14.2 Erklärungen müssen dem jeweilen anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein.

14.3 Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderungen des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn, der Beherberger ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt.

14.4 Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.